Liebe RINGANA Partner in der Schweiz,
Da es in der Vergangenheit Herausforderungen bei der Anerkennung der Selbstständigkeit von RINGANA Partnern durch die zuständigen Sozialversicherungsbehörden gegeben hat, hat sich die RINGANA GmbH im Sinne der Gleichbehandlung aller Partner und aus Gründen der Transparenz dazu entschlossen, die Frischepartner in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht ab dem 1. Januar 2021 als unselbstständig Erwerbende zu registrieren und auf Basis der Provision Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Um ein einheitliches Verfahren sicherstellen zu können, hat sich RINGANA per 1. Januar 2021 der Sozialversicherungsanstalt Zürich („SVA ZH“) angeschlossen.
Dieser Schritt ist notwendig, um Rechtssicherheit für Sie in Ihrer Tätigkeit als RINGANA Partner zu schaffen.
Wir haben in der Knowledgebase unter „RINGANA Partnerschaft in der Schweiz“ einen Bereich geschaffen, wo wir in regelmäßigen Updates über die Abwicklung informieren. Fragen, die über die aktuell bereitgestellten Informationen hinausgehen, werden laufend an dieser Stelle ergänzt. Bitte haben Sie Verständnis, dass direkte Anfragen an das RINGANA Backoffice nicht bearbeitet werden können.
Wir sind überzeugt, durch diesen Schritt eine erfolgreiche Tätigkeit als RINGANA Partner in der Schweiz sicherzustellen!